FAQ Ärzte in Weiterbildung
Sie wissen noch nicht genau, was Sie bei der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner erwartet? Kein Problem! Unsere FAQ helfen weiter und beantworten häufig gestellte Fragen.
Ärzte in Weiterbildung
Was muss vor Vertragsabschluss bedacht werden?
Zunächst sollte geklärt werden, ob der Weiterbilder, bei dem Sie Ihre Weiterbildung absolvieren möchten, eine Weiterbildungsbefugnis hat. Dies gilt für alle Bereiche der Weiterbildung, also sowohl für die klinische Weiterbildung als auch für die Weiterbildung in einer Praxis. Liegt keine Weiterbildungsbefugnis vor, kann die Praxis die Befugnis bei der Landesärztekammer Hessen beantragen, wenn Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllt.
Wird die Weiterbildung in der Klinik gefördert?
Ja, die Klinik kann bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin Fördergelder für die Weiterbildung beantragen: bei Vollzeitbeschäftigung Innere Medizin 1.530 Euro pro Monat, andere Gebiete, zum Beispiel Chirurgie, 3.550 Euro pro Monat.
Wird die Weiterbildung in der Praxis gefördert?
Ja, die anstellende Praxis kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) die Förderung Allgemeinmedizin in Höhe von 5.400 Euro pro Monat beantragen. Die Sozialabgaben sind von der anstellenden Praxis, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, zu tragen. Sollte der Arzt in Weiterbildung länger erkranken, in Mutterschutz oder Elternzeit gehen, ruht die Förderung. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend um diesen Zeitraum.
Wird ein Vorwegentscheid für die finanzielle Förderung der Weiterbildung benötigt?
Nein, um die Beantragung der finanziellen Förderung zu vereinfachen, wird seit dem 1. April 2022 kein Vorwegentscheid mehr benötigt. Stattdessen füllen die Ärztin beziehungsweise der Arzt den zur Verfügung gestellten Weiterbildungsplan aus. Dieser ist jeweils vom AiW und der antragstellenden Praxis zu unterschreiben.
Was ist das Weiterbildungskolleg Allgemeinmedizin?
Das strukturierte Weiterbildungskolleg Allgemeinmedizin des Kompetenzzentrums Weiterbildung Hessen an den Universitäten Frankfurt am Main, Marburg und Gießen ergänzt die klinisch-praktische Weiterbildung durch ein attraktives Seminar- und Mentoringprogramm.
Für ÄiW ist es sinnvoll, das Weiterbildungskolleg zu besuchen. Klären Sie mit Ihrem Weiterbilder, ob er Sie dafür freistellt und in welcher Höhe er die Kosten für eine Teilnahme übernimmt.
Wie viele Monate Innere Medizin muss ich während meiner Weiterbildung absolvieren?
Das kommt darauf an, ob die Weiterbildung gemäß der Übergangsbestimmung oder nach der neuen Weiterbildungsordnung absolviert wird.
Nach der Übergangsbestimmung können im Abschnitt „36 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung (Basisweiterbildung) im Gebiet Innere Medizin“ bis zu 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch Drei-Monats-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ab leistbar sind.
Sämtliche Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung finden Sie im Abschnitt A Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung vom 1. November 2005 Seite 3 § 2a Begriffsbestimmungen Abs. (7).
Nach der neuen Weiterbildungsordnung sind zwölf Monate Weiterbildungszeit im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung (zum Beispiel keine Rehabilitationskliniken) abzuleisten.
Kann ich Teile der 24-monatigen ambulanten hausärztlichen Versorgung in anderen Gebieten ableisten?
Das kommt darauf an, ob die Weiterbildung gemäß der Übergangsbestimmung oder nach der neuen Weiterbildungsordnung absolviert wird.
Nach der Weiterbildungsordnung von 2005 ist es möglich, dass bis zu sechs Monate (auch Drei-Monats-Abschnitte) Chirurgie oder Kinder- und Jugendmedizin oder Innere Medizin im ambulanten Bereich durchgeführt werden können. Andere Gebiete wie zum Beispiel Anästhesie, Psychotherapie, Urologie und weitere sind in diesem Abschnitt nicht anrechenbar. Nach der neuen Weiterbildungsordnung müssen 24 Monate in einer allgemeinmedizinischen Praxis absolviert werden. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sieht die neue Weiterbildungsordnung aber vor, dass sechs Monate Weiterbildungszeit in mindestens einem weiteren Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden muss.
Kann ich meine Weiterbildungsabschnitte in mehrere Zeitabschnitte aufteilen?
Grundsätzlich sind Weiterbildungsabschnitte ab drei Monaten (in Vollzeit) anrechenbar. Die Prüfung der Förderfähigkeit erfolgt auf Basis des einzureichenden Weiterbildungsplans. Dabei können nur Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, im Rahmen der Mindestweiterbildungszeiten absolviert werden.
Ist die Reihenfolge der Abschnitte wichtig?
Stationäre internistische Patientenversorgung vor der ambulanten hausärztlichen Versorgung? Die Einhaltung der Reihenfolge stationär vor ambulant ist nicht mehr zwingend, wird jedoch empfohlen.
Was ist die Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung?
Die Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung setzt sich gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung wie folgt zusammen:
- 30 Stunden Balintgruppenarbeit
- 30 Stunden verbale Interventionstechniken und
- 20 Stunden Theorie
Wo kann ich die Kursweiterbildung Psychosomatische Grundversorgung absolvieren?
Die Weiterbildung kann an der Akademie der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim absolviert werden. Weitere kommerzielle Anbieter finden Sie im Internet.
Wann und wo melde ich mich zur Facharztprüfung an?
Sie können sich zum Ende Ihrer Weiterbildungszeit bei der Landesärztekammer zur Facharztprüfung anmelden. Die Prüfung können Sie erst nach Abschluss der kompletten Weiterbildungszeit absolvieren.
Wie bereite ich mich auf die Facharztprüfung vor?
Das strukturierte Weiterbildungskolleg Allgemeinmedizin des Kompetenzzentrums Weiterbildung Hessen an den Universitäten Frankfurt am Main, Marburg und Gießen ergänzt die klinisch-praktische Weiterbildung durch ein attraktives Seminar- und Mentoringprogramm. Die Begleitseminare (viermal jährlich) von Hausärzten für Hausärzte unterstützen bei der täglichen Arbeit und der Facharztprüfung. Parallel dazu können sich angehende Allgemeinmediziner im Mentoringprogramm (ebenfalls viermal jährlich) mit einem qualifizierten Mentor und anderen ÄiW austauschen und ihre Weiterbildung individuell gestalten.
Nein, ein Arzt in Weiterbildung (AiW) darf Kassenvordrucke unterschreiben (§ 35 Abs. 2 BMV-Ä). Dazu muss er vor seinem Namen im Auftrag (i.A.) angeben und verwendet die LANR und den Vertragsarztstempel des Vertragsarztes. Vorname, Name und Berufsbezeichnung (Arzt in Weiterbildung) des AiW werden ergänzt. Der Weiterbilder haftet für seinen AiW.
Besonderheit: Betäubungsmittelrezepte (BTM-Rezepte) werden personenbezogen (arztbezogen) ausgegeben und sind nur zur jeweils eigenen (persönlichen) Verwendung bestimmt. Sie können ausschließlich im Vertretungsfall (beispielsweise bei Urlaub oder Krankheit) von einer anderen ärztlichen Person verwendet werden. Das bedeutet, dass auch Ärzte in Weiterbildung nur auf eigenen BTM-Rezepten unterschreiben dürfen. Also müssen auch Ärzte in Weiterbildung Rezepte bei der Bundesopiumstelle für sich anfordern. Eine Verordnung in Vertretung ist nicht zulässig, da der Arzt in Weiterbildung nicht vertretungsberechtigt ist. In das LANR-Feld wird die LANR des verantwortlichen Arztes (Weiterbildungsbefugter Arzt) eingetragen.
Die KV Hessen biete verschiedene Beratungsangebote rund um das Thema Niederlassung an.
Das Doc´s Camp unterstützt junge Medizinerinnen und Mediziner mit einem umfassenden Programm auf dem Weg in die ambulante Versorgung und hilft bei der Planung der eigenen Praxis.
Zur Vorbereitung auf eine Niederlassung empfiehlt es sich, dass auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) teilnehmen. Mit der Restrukturierung des ÄBD wurde für Niedergelassene viel verbessert, insbesondere für die Hausärztinnen und -ärzte in den ländlichen Regionen. Zudem bietet der Bereitschaftsdienst für ÄiW und Niederlassungswillige die Chance auf einen attraktiven zusätzlichen Verdienst.
Vor Dienstantritt zum Seminar: Teilnehmer am ÄBD, die nicht niedergelassen sind, müssen vor Dienstantritt das Seminar Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Landesärztekammer Hessen und das Organisationsseminar ÄBD der KVH besuchen.
Im Podcast dreht sich alles um das Thema Allgemeinmedizin. Im Gespräch mit Dr. Eckhard Starke, dem ehehmaligen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und hausärztlichen Vorstand der KVH und Evelyn Vollmer, ehemalige Leiterin der Abteilung Qualitätsförderung geht es darum, wie die KVH angehende Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner unterstützt.
Praxis
Fachärzte in Hessen beantragen zunächst ihre Befugnis zur Weiterbildung bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Für diese Unterlagen benötigen sie auch eine Bescheinigung der KVH, die beispielsweise ihren Vertragsarztsitz bestätigt. Diese Bescheinigung können Mitglieder der KVH bei Ihrem BeratungsCenter anfordern.
Gemäß der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung müssen sie mindestens drei Jahre in der Allgemeinmedizin tätig sein, um weiterbilden zu dürfen (sogenannte Stehzeit, siehe § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung).
Unabhängig von der dreijährigen Stehzeit dürfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich erst nach zwei Jahren ambulanter Tätigkeit weiterbilden.
Die Jobbörse der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin biete eine Plattform um Weiterzubildende und Weiterbilder zueinander zu bringen.
Weiterbilder in der Allgemeinmedizin in Hessen unterstützt das Kompetenzzentrum Weiterbildung Hessen durch Train-the-Trainer-Seminare für erfahrene und neue Weiterbilder.
Folgende Dokumente sind ausgefüllt bei der KV Hessen einzureichen:
- Antrag auf Genehmigung und Förderung
- Arbeitsvertrag
- Weiterbildungsplan
- Kopie Approbationsurkunde von AiW
- Kopie Personalausweis von AiW
Die Unterlagen können per E-Mail an genehmigung.weiterbildung(at)kvhessen(.)de eingereicht werden.
Die maximale Förderdauer in einer allgemeinmedizinischen Praxis beträgt 42 Monate.
Nein, eine vertragsärztliche Tätigkeit einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung kann nicht ohne die Genehmigung der KV Hessen erfolgen.
Im Falle einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist die KV Hessen schriftlich (per E-Mail) zu informieren. Die Änderung im Arbeitsvertrag muss ebenfalls vorgelegt werden. Anschließend erhält die Praxis einen neuen Bescheid.
Interessierte können zu den aktiven Weiterbildungsverbünden jederzeit Kontakt aufnehmen. Eine Auflistung der aktuellen Weiterbildungsverbünde in Hessen kann auf der Hessenkarte eingesehen werden.