Weiterbildungsbefugnis beantragen
Um eine Ärztin oder einen Arzt weiterbilden zu dürfen, muss eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen. Diese erteilt die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) und kann formlos beantragt werden.
Förderung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Krankenhäuser, die Stellen mit einer Ärztin oder einem Arzt in Weiterbildung besetzen, erhalten einen finanziellen Zuschuss.
- 1.530 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle im Fachgebiet Innere Medizin
- 2.640 Euro erhält das Krankenhaus, wenn die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ableistet.
Weiterbildungsstelle anbieten
Mit der Jobbörse der Koordinierungsstelle erreichen Sie potenzielle Medizinerinnen und Mediziner, die sich weiterbilden möchten.
Geben Sie Ihre Weiterbildungsstelle kostenlos als Inserat auf!
Weiterbildung in einem Verbund
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), die sich für die Weiterbildung entschieden haben, müssen die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen können sich zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen.
Die Vorteile
- qualifizierte und motivierten Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
- neue Netzwerke und Kontakte
- Zukünftige Zuweiser für die Kliniken selbst weiterbilden
- verbessert die Versorgungslandschaft mit Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
Weiterbildungsverbünde
Ihre Filteroption ergeben leider keine Ergebnisse.
Ansprechpartner
Carolin Reisert und Lisa Rodeck
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de