Ein Stethoskop liegt auf einer Laptop-Tastatur. Im Hintergrund sitzt ein Arzt am Schreibtisch und notiert etwas auf einem Zettel. © anyaberkut

Um dem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken fördert die Deutsche Krankenhausgesellschaft die allgemeinmedizinische Weiterbildung.

Förderung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft

Krankenhäuser, die Stellen mit einer Ärztin oder einem Arzt in Weiterbildung besetzen, die oder der die Absicht hat, Facharzt für Allgemeinmedizin zu werden, erhalten einen finanziellen Zuschuss.

  • Für Weiterbildungsabschnitte, die von einer Ärztin oder einem Arzt in Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin mit Schwerpunkten absolviert werden, beträgt der Förderbetrag 1.530 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle.
  • Den Förderbetrag von 3.550 Euro erhält das Krankenhaus, wenn die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung ableistet.

Für die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung im stationären Bereich ist keine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nötig.

Ansprechpartner

Carolin Reisert und Lisa Rodeck

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de

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