Förderung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
Krankenhäuser, die Stellen mit einer Ärztin oder einem Arzt in Weiterbildung besetzen, die oder der die Absicht hat, Facharzt für Allgemeinmedizin zu werden, erhalten einen finanziellen Zuschuss.
- Für Weiterbildungsabschnitte, die von einer Ärztin oder einem Arzt in Weiterbildung im Fachgebiet Innere Medizin mit Schwerpunkten absolviert werden, beträgt der Förderbetrag 1.530 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle.
- Den Förderbetrag von 3.550 Euro erhält das Krankenhaus, wenn die Ärztin oder der Arzt in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung ableistet.
Für die Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes in Weiterbildung im stationären Bereich ist keine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nötig.
Ansprechpartner
Carolin Reisert und Lisa Rodeck
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7227
Fax 069 24741-68845
koordinierungsstelle(at)kvhessen(.)de